Lizenz für kommerzielle Plugins

Lizenzbestimmungen
für Softwareprodukte von Darkwood.Design

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Lizenzbestimmungen gelten für alle Softwareprodukte von Darkwood.Design (Inhaber Daniel Böhmel). Der Vertrieb erfolgt entweder über die Webseite https://darkwood.design oder den Plugin-Store der WoltLab GmbH.

(2) Mit dem Kauf und/oder der erstmaligen Nutzung der Software erklärt sich der Lizenznehmer mit diesen Bestimmungen einverstanden.

(3) Diese Lizenzbestimmungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Darkwood.Design. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieser Lizenzbestimmungen vor. Die AGB sind abrufbar unter https://darkwood.design/agb/.

§ 2 Nutzungsrechte

(1) Dem Käufer wird ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an der Software eingeräumt.

(2) Die Software darf für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

(3) Pro Lizenz ist eine Installation der Software auf einer Produktionsumgebung erlaubt sowie eine weitere Testinstallation, die passwortgeschützt und öffentlich nicht zugänglich sein muss.

(4) Updates und Support sind, sofern nicht anders angegeben, auf einen Zeitraum von 12 Monaten nach dem Erwerb der Lizenz beschränkt. Der Kunde hat Anspruch auf Updates der letzten Versionsreihe (letzte Ziffer der Versionsnummer). Kostenpflichtige Featureupdates, die in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr veröffentlicht werden, sind nicht enthalten. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 24 Monaten bleibt unberührt.

§ 3 Veränderungen

(1) Der Quellcode der Software darf im Rahmen der Lizenz angepasst werden. Eine Weitergabe der angepassten Versionen oder des Quellcodes ist untersagt.

(2) Copyrightvermerke sowie andere Merkmale zur Software- und Quellcodeidentifikation dürfen weder entfernt noch verändert werden.

(3) Ein sichtbarer Copyright-Hinweis darf nur mit einer gültigen "Branding Free"-Lizenz oder ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Darkwood.Design entfernt oder verändert werden.

§ 4 Weitergabe

(1) Der Quellcode und/oder die Dateien der Software dürfen nicht weiterverkauft, vermietet oder auf andere Weise verteilt werden.

(2) Eine Übertragung der Lizenz auf einen Dritten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Darkwood.Design.

§ 5 Zahlung

(1) Die Lizenz wird erst nach vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühr wirksam.

(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt entweder über den Plugin-Store unter https://www.woltlab.com/ oder direkt auf https://darkwood.design über die dort verfügbaren Zahlungsarten.

§ 6 Urheberrechtsbestimmung

(1) Die Urheberrechte für Grafiken, Skripte und Software verbleiben ausschließlich bei Darkwood.Design.

(2) Der Käufer erhält lediglich die in § 2 dieser Lizenzbestimmungen definierten Nutzungsrechte.

§ 7 Haftung

(1) Die Haftung von Darkwood.Design und seiner Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Darkwood.Design nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist hierbei der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Der Lizenznehmer ist selbst verantwortlich, regelmäßig Datensicherungen durchzuführen, um Datenverlust vorzubeugen.

§ 8 Datenschutz

(1) Es gilt die Datenschutzerklärung von Darkwood.Design in ihrer aktuellen Fassung, abrufbar unter https://darkwood.design/datenschutz.

(2) Der Lizenznehmer stimmt der Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der Lizenzabwicklung zu.

§ 9 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

(2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien verfolgt haben. Dies gilt auch bei Lücken im Vertrag.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).