Lizenzbestimmungen zum Erwerb von Softwareprodukten von Darkwood.Design §1 Geltungsbereich (1) Die nachfolgenden Lizenzbestimmungen beziehen sich auf alle Produkte des Entwickler Darkwood.Design (Inhaber Daniel Hass). Vertrieben werden die Produkte entweder direkt auf der Seite des Entwicklers auf https://darkwood.design oder im Plugin-Store der Woltlab GmbH. (2) Mit dem Kauf der Produkte verstehen Sie sich mit den nachfolgenden Lizenzbestimmungen einverstanden. § 2 Nutzungsrechte (1) Die Lizenz für die Software ist zeitlich unbegrenzt (2) Das alleinige Nutzungsrecht liegt ausschließlich beim Lizenzinhaber (In der Rechnung genannten Käufer). (3) Die Software darf für kommerzielle Zwecke genutzt werden (4) Pro erworbener Lizenz des Produktes ist eine Installation gestattet, sowie eine weitere Testinstallation die nur durch den Käufer erreichbar ist § 3 Veränderungen (1) Der Quellcode der Software darf beliebig angepasst werden, eine Weitergabe dieser Änderungen ist untersagt (2) Copyrightvermerke sowie sonstige der Software- und Quellcodeidentifikation dienende Merkmale dürfen weder entfernt noch verändert werden (3) Sofern es einen sichbaren Copyrighthinweis gibt, darf dieserohne eine "Branding Free" Lizenz nicht entfernt oder verändert werden. § 4 Weitergabe Der Quellcode und/oder die Dateien der Software dürfen nicht weiterverkauft oder verteilt werden § 5 Zahlung Die Zahlungsabwicklung Erfolg über den „Plugin-Store“ auf https://www.woltlab.com/ oder direkt auf https://darkwood.design über die dort ausgewiesenen Zahlungsarten. § 6 Urheberrechtsbestimmung (1) Die Urheberrechte für die von den Darkwood.Design erstellten Grafiken und Skripte bleiben allein bei den Darkwood.Design (2) Der Käufer erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte § 7 Haftung Der Hersteller übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, Fehler, Datenverluste oder Ähnliches, die durch die Benutzung des Produktes entstehen könnten. § 8 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.